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DThorn G.B.m.P.f.ü.1000€F


Anmeldedatum: 18.07.2006 Beiträge: 1790
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Verfasst am: So Feb 22, 2009 12:43 pm Titel: USA: Jugendschutz bei Gewaltspielen gekippt! |
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| gmx-news hat Folgendes geschrieben: | Das Neunte Bundesberufungsgericht sah in dem 2005 vom kalifornischen Parlament verabschiedeten und von Gouverneur Arnold Schwarzenegger unterzeichneten Gesetz die Redefreiheit beeinträchtigt.
Es bestätigte damit das Urteil eines Richters, der das Inkrafttreten blockiert hatte.
Das Gesetz sah vor, den Verkauf oder Verleih von gewalttätigen Video-Spielen an Jugendliche unter 18 Jahren bei Androhung einer Strafe von bis zu 1.000 Dollar (etwa 780 Euro) zu verbieten.
Dabei wurden Spiele als gewalttätig definiert, in denen das Bild eines Menschen "getötet, verstümmelt, zerstückelt oder sexuell angegriffen" wird. Das Berufungsgericht stufte das Gesetz jedoch als unverhältnismäßig ein und sah es als nicht erwiesen an, dass Gewaltspiele psychologische oder neurologische Schäden anrichten könnten.
"Der Staat darf nicht die Redefreiheit einschränken, um die Gedanken Minderjähriger zu kontrollieren", hieß es in dem Urteil. |
Wow!
Also ich sage auch nicht das "Killerspiele" gleich Mörder hervorbringen. Allerdings finde ich eine Altersbegrenzung doch nützlich, denn sonst könnte man auch gleich die FSK für Horrorfilme kippen. Dann sitzt man zu "Hostel 3 " mit ner Grundschulklasse zusammen im Kino, oder wie?
Jugendschutz ist eine wichtige Sache, gerade in Zeiten in denen alles so real wie möglich wirkt. Welche Argumente sollten Eltern denn noch bringen, um Ihren Kindern solche Spiele erst ab einem gewissen Alter zu erlauben, wenn der Staat das nicht für nötig hält?
Finde ich unmöglich! Alle Daumen runter für dieses Urteil! _________________
Ich bin eigentlich ein netter Kerl. Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen! |
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romulaner? Dämonenbeschwörer


Anmeldedatum: 14.07.2006 Beiträge: 1978
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Verfasst am: So Feb 22, 2009 8:00 pm Titel: Re: USA: Jugendschutz bei Gewaltspielen gekippt! |
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| DThorn hat Folgendes geschrieben: | | gmx-news hat Folgendes geschrieben: | Das Neunte Bundesberufungsgericht sah in dem 2005 vom kalifornischen Parlament verabschiedeten und von Gouverneur Arnold Schwarzenegger unterzeichneten Gesetz die Redefreiheit beeinträchtigt.
Es bestätigte damit das Urteil eines Richters, der das Inkrafttreten blockiert hatte.
Das Gesetz sah vor, den Verkauf oder Verleih von gewalttätigen Video-Spielen an Jugendliche unter 18 Jahren bei Androhung einer Strafe von bis zu 1.000 Dollar (etwa 780 Euro) zu verbieten.
Dabei wurden Spiele als gewalttätig definiert, in denen das Bild eines Menschen "getötet, verstümmelt, zerstückelt oder sexuell angegriffen" wird. Das Berufungsgericht stufte das Gesetz jedoch als unverhältnismäßig ein und sah es als nicht erwiesen an, dass Gewaltspiele psychologische oder neurologische Schäden anrichten könnten.
"Der Staat darf nicht die Redefreiheit einschränken, um die Gedanken Minderjähriger zu kontrollieren", hieß es in dem Urteil. |
Wow!
Also ich sage auch nicht das "Killerspiele" gleich Mörder hervorbringen. Allerdings finde ich eine Altersbegrenzung doch nützlich, denn sonst könnte man auch gleich die FSK für Horrorfilme kippen. Dann sitzt man zu "Hostel 3 " mit ner Grundschulklasse zusammen im Kino, oder wie?
Jugendschutz ist eine wichtige Sache, gerade in Zeiten in denen alles so real wie möglich wirkt. Welche Argumente sollten Eltern denn noch bringen, um Ihren Kindern solche Spiele erst ab einem gewissen Alter zu erlauben, wenn der Staat das nicht für nötig hält?
Finde ich unmöglich! Alle Daumen runter für dieses Urteil! |
Ich bin da ganz anderer Meinung. Jugendschutz ist ein Instrumentatrium, dass uns lehrt, blind für all das Leid auf der Erde zu werden.
Meiner Meinung nach, sollte es überhaupt keinen Jugendschutz geben. Erstens wird er sowieso umgangen, wenn es darauf ankommt und zweitens kann man ohnehin nicht viel davon halten, wenn ein Kind aufgrund seiner Veranlagung oder seiner Erziehung sich überdurchschnittlich stark zur Gewalt oder extrem pornographischen Inhalten hingezogen fühlt. Es sollen Prävention betrieben werden, aber kein Verbot. _________________ Kommt ins Wissenschaftsforum.
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